In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder eintreten, der 16 Jahre alt ist und regelmäßig für den Einsatz- und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht. Der Eintritt in die Jugend- sowie in die Musikabteilung ist in der Regel vom 11. Lebensjahr an zulässig. Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres können zum Zwecke der Brandschutzerziehung in die Jugendabteilung aufgenommen werden.
Inhaltsbereich
Feuerwehr - freiwilliges Mitglied
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Konkrete Informationen über die Feuerwehr in Ihrem Wohnort können Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?
Bemerkungen
Zurzeit führt der Landesfeuerwehrverband M-V e.V. in Zusammenarbeit mit der Landesregierung M-V eine Kampagne zur Nachwuchs- und Mitgliedsgewinnung durch. Unter dem Motto: "Köpfe gesucht" gibt es in den kommenden Monaten vielfältige Aktionen, die das Interesse an der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren stärken werden.