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Fischereischeinprüfung/ Abnahme

Allgemeine Informationen

Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert.

Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfung dauert 90 Minuten, es werden 60 Fragen (12 Fragen je Sachgebiet) im multiple-choise-Verfahren gestellt (drei Antwortmöglichkeiten je Frage - eine Antwort ist anzukreuzen). Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.

Verfahrensablauf
  • Anmeldung
  • Einzahlung der Gebühr
  • Teilnahme an der Prüfung
  • Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheid
Zuständige Stelle

Für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die 117 örtlichen Ordnungsbehörden (Ämter und amtsfreie Gemeinden) zuständig. Es besteht Freizügigkeit, der Bürger kann sich bei jeder der Behörden zu einem der Prüfungstermine anmelden.

Voraussetzungen

Die Teilnahme an der Prüfung ist unter Einhaltung der Anmeldefrist (7 Tage) bei der zuständigen Prüfungsbehörde anzuordnen.

Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einverständniserklärung eines Elternteils erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung ist gebührenpflichtig:

  • für Personen über 18 Jahre: 25 Euro
  • für Personen unter 18 Jahre: 15 Euro.
Bearbeitungsdauer
  • Prüfungsdauer 90 Minuten
  • Auswertung der Prüfung und Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheides (ca. 3 Arbeitstage)
Anträge / Formulare

Nr. 3 der Formularsammlung auf der Website

Formular: Anmeldung zur Fischereischeinprüfung

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