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Gehwegschaden melden

Allgemeine Informationen

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Zuständige Stelle

je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine
wünschenswert: Lageplan 

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Rechtsgrundlage

Straßen- und Wegegesetz

Was sollte ich sonst noch wissen?

Hinweis: möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

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