Seit dem 01.01.2024 können Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt werden.
Kinder erhalten nun einen Reisepass oder Personalausweis. Bitte informieren Sie sich dazu in der Einwohnermeldestelle.
Seit dem 01.01.2024 können Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt werden.
Kinder erhalten nun einen Reisepass oder Personalausweis. Bitte informieren Sie sich dazu in der Einwohnermeldestelle.
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.
Wichtiger Hinweis: Das Kind, für das das Dokument ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Das Dokument sollte rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgenden Links:
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Öffnungszeiten:
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und
14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sie können uns unter der Telefonnummer +49 39954 283109, oder per E-Mail unter info@stavenhagen.de erreichen.