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Kinderreisepass - Reisepass für Kinder

Allgemeine Informationen

 

Seit dem 01.01.2024 können Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt werden.

Kinder erhalten nun einen Reisepass oder Personalausweis. Bitte informieren Sie sich dazu in der Einwohnermeldestelle.

Zuständige Stelle

Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde mit aktueller Namensführung
  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • aktuelles Lichtbild als Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)
  • Ausweis des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils

Wichtiger Hinweis: Das Kind, für das das Dokument ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Dokument sollte rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden.

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