1. Elektronische Abfrage
Über das Dienstleistungsportal der Landesregierung können Sie die Adressen von Einwohnern entsprechend den Vorgaben der §§ 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes von Mecklenburg-Vorpommern erfragen.
Verfahrensablauf
Die Gebühr für die Auskunft beträgt pro Suchvorgang 2,50 Euro zuzüglich 0,44 Euro Transaktionskosten für den elektronischen Zahlungsverkehr beim Kreditkartenverfahren oder 0,24 Euro beim Lastschriftverfahren (Kostenverordnung Innenministerium vom 18. August 2004 (GVOBl. M-V S. 446), zuletzt geändert am 16. Februar 2015 (GVOBl. M-V S. 75). Die Gebühr fällt auch an, wenn die gesuchte Person nicht gefunden wird oder Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Zurzeit ist nur die Zahlung der anfallenden Gebühr per Kreditkarte möglich. Hierfür müssen Sie sich zunächst auf einen Benutzernamen festlegen. Diesen können Sie frei wählen. Dann sind die Angaben Ihrer Kreditkarte erforderlich. Nach der Anmeldung müssen Sie die gesuchte Person mit Vor- und Familiennamen nennen. Um den Einwohner eindeutig zu identifizieren ist die Nennung zweier weiterer Angaben notwendig. Hierfür kommen vor allem das Geburtsdatum und eine frühere Anschrift in Betracht. Wenn anhand dieser Daten die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann, erhalten Sie danach innerhalb weniger Minuten die vorhandene Auskunft.
2. Persönliche oder schriftliche Abfrage
Sie können die einfache Melderegisterauskunft auch persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Die Gebühr beträgt in diesen Fällen pro Suchvorgang 8 Euro. Bei persönlicher Antragstellung werden Ihnen die Daten vor Ort mitgeteilt. Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie die Daten auf dem Postweg. Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie eine Auskunft benötigen.