Sie haben sich scheiden lassen und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname (Ehename) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.