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Ummeldung innerhalb der Gemeinde

Allgemeine Informationen

Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.

Bei der Anmeldung der neuen Wohnung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

Was sollte ich sonst noch wissen?

Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

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