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Vorläufiger Personalausweis

Allgemeine Informationen

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wird.

Gleichzeitig muss ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Zuständige Stelle

Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis
  • bei Personen unter 16 Jahren der Kinderreisepass sowie die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis und Einverständniserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung)
  • aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)
Welche Gebühren fallen an?

Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
  • Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.
Was sollte ich sonst noch wissen?

Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

BMI - Der neue Personalausweis

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