Inhaltsbereich

Sie sind hier:

Wohnung - Anmelden der Hauptwohnung

Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet. Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Zuständige Stelle

Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort (Hauptwohnung) zuständigen Meldebehörde anmelden.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
  • Wohnungsgeberbestätigung oder Zuordnungsmerkmal, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten

Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen oder Lebenspartnern mit denselben Zuzugsdaten (Tag des Zuzugs sowie frühere und gegenwärtige Wohnungen) genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Diese Person muss versichern, dass sie zum Empfang der Daten der übrigen Meldepflichtigen berechtigt ist (auch Vollmachten der übrigen Meldepflichtigen sind geeignet). Für die Änderung der Wohnungsangaben in den Personaldokumenten bedarf es der Vorlage der Personalausweise oder der Reisepässe der übrigen Meldepflichtigen.

Meldescheine hält die Meldebehörde kostenfrei für Sie bereit. Viele Meldebehörden stellen diese auch bereits als Download im Internet zur Verfügung. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Hinweis: Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

Was sollte ich sonst noch wissen?

Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.

Die Einwohner haben der Meldebehörde bei der Anmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen sie haben und welche die Hauptwohnung ist.

zurück