Amtliche Bekanntmachung
gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung
mit §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen, Schultetusstraße 43b, Gemarkung Stavenhagen, Flur 5, Flurstücke 91/22, 272/1 und 273
Antragsteller: → EEW Energy from Waste Stavenhagen GmbH & Co. KG
→→ Schultetusstraße 43b, 17153 Stavenhagen
Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist für das o.g. Genehmigungsverfahren gibt das StALU MS bekannt:
Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 20.04.2020 für das o.g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am 01.10.2020, 10.00 Uhr findet aufgrund der Umsetzung der Vorgaben der Quarantäneverordnung M-V in 17153 Ivenack in der Traditionshalle, Scheunenberg statt. In der Halle besteht die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.
Neubrandenburg, den 31.08.2020