In der Sitzung vom 30.09.2021 hat die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beschlossen:
Beschluss-Nr. 2021/SVS/192
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Weiterführung der Satzung der Stadt Stavenhagen über das Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ bis zum 31.12.2025 (einschließlich).
Beschluss-Nr. 2021/SVS/195
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Weiterführung der Satzung der Stadt Stavenhagen über die „Erweiterung zum Sanierungsgebiet Historische Altstadt“ (Bleiche) bis zum 31.12.2025 (einschließlich).
Beschluss-Nr. 2021/SVS/194
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Weiterführung der Satzung der Stadt Stavenhagen über das Gebiet „Historische Altstadt – 2. Erweiterungsgebiet“ bis zum 31.12.2025 (einschließlich).
gez. Stefan Guzu
Bürgermeister