Mit den ersten schönen Tagen im April und Mai ist es wieder soweit, die motorbetriebenen Gartengeräte werden aus dem Schuppen geholt und der Garten wird für die anstehende Saison auf Vordermann gebracht.
Damit es in dieser Zeit mit den lieben Nachbarn keinen Ärger gibt, finden sie hier eine Checkliste zu den Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte, gemäß der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)
Wir bitten um die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Die Redaktion