Liebe Bürgerinnen und Bürger der Reuterstadt Stavenhagen,
durch verschiedene Medien wurde bereits seit 2019 über den Bau der Mono- Klärschlammverbrennungsanlage durch die Firma EEW (Energy from Waste) am Standort Stavenhagen berichtet.
Auf Grund der neuentfachten Diskussionen und der Brisanz zu diesem Thema haben wir uns entschieden einige Informationen diesbezüglich zu veröffentlichen, obwohl diese mehrmals bereits bekannt gemacht wurden. Wir nehmen Bedenken unserer Bürgerinnen und Bürger sehr ernst, müssen aber im Rahmen unserer Möglichkeiten entscheiden und dabei Bedenken in unsere Entscheidung mit einfließen lassen.
Die Firma EEW betreibt am Standort Stavenhagen Schultetussstraße 43b ein Ersatzbrennstoff- Heizkraftwerk (EBS- HKW) zur Herstellung von Dampf und Elektroenergie für Pfanni. Dazu werden 150.000 T/a nicht gefährliche Abfälle verbrannt. Zusätzlich werden bereits jetzt 10.000 T/a Klärschlämme des WZV mitverbrannt.
Zusammen mit der geänderten Rechtslage u.a. bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung sowie der Düngemittelverordnung sind generell Entsorgungsmöglichkeiten für Klärschlämme zusammen mit Phosphatrückgewinnungsanlagen erforderlich.
Durch die Firma EEW wurde der Antrag auf Genehmigung einer Neuanlage mit öffentlicher Bekanntmachung nach § 4 i.V.m. § 10 BImSchG am Standort Stavenhagen gestellt.
Die geplante Mono- Klärschlammverbrennungsanlage soll aus einer Trocknungs- und Verbrennungsanlage für Klärschlamm bestehen und eine Kapazität von 160.000 T/a (mechanisch entwässert, 24 % Trockensubstanzbehalt) haben.
Die Zuständigkeit für das Verfahren und die Erteilung der Genehmigung nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) liegt beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Neubrandenburg (STALU MS).
Die Genehmigungsverfahren dienen der Prüfung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen nach der Landesbauordnung und dem städtischen Flächennutzungsplan erfüllt werden. Ist dies der Fall, sind die Genehmigungen als sogenannte "gebundene Entscheidungen" zu erteilen.
Die Prüfung der Stadt umfasst also ausschließlich das Bauplanungsrecht und die Fragen zur Erschließung des Baugrundstückes. Das Areal liegt im Innenbereich. Im Flächennutzungsplan wird das Betriebsgelände von EEW als GI- Industriegebiet ausgewiesen. Das entspricht auch der tatsächlichen Nutzung. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ist das Vorhaben zulässig.
Die Erschließung des Betriebsgeländes von EEW ist durch eine vorhandene Grundstückszufahrt und Ver- und Entsorgungsleitungen gegeben.
Das gemeindliche Einvernehmen ist kein selbständiger und damit einklagbarer Verwaltungsakt, sondern eine interne Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde. Ein Beschluss der Stadtvertretung ist hierfür erforderlich.
Die Stadt darf ihr städtebaulich erforderliches Einvernehmen nur aus Gründen der §§ 31, 33, 34, 35 BauGB (Anfragen zur Bebauung am Ivenacker Tor) versagen. Diese liegen nicht vor. Liegen die Voraussetzungen nach §§ 33, 34 oder 35 BauGB (Neubau Betriebsstätten auf dem Kasernengelände) vor, was hierbei der Fall ist, sind die Stadtvertreter zur Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens sogar verpflichtet.
Im weiteren Verfahren prüft nun das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt die Einwendungen aus der Auslegung und die Stellungnahmen aller beteiligten Behörden.
Im Oktober findet dann ein Erörterungstermins statt. Danach entscheidet das STALU MSE über die Genehmigung zum Bau der Mono- Klärschlammverbrennungsanlage.
Nachfolgend möchte ich Ihnen die Auswirkungen durch den Bau dieser Anlage darlegen:
Der Wirtschaftsstandort Stavenhagen wird durch diese Erweiterung gestärkt auch durch die Verbindung mit den anliegenden Firmen wie Pfanni als Abnehmer von Wärmeenergie.
Laut EEW werden alle umwelttechnischen Vorschriften zum Bau der Anlage eingehalten. Da der Transport ausschließlich per LKW erfolgt, ist mit einer Zunahme der Straßenbelastung zu rechnen. Pro Tag werden laut Antrag in den Spitzenzeiten 40 LKW die Anlage befahren. Dies bedeutet eine Verkehrszunahme von 1,39% und letztendlich auch eine Belastung für die Anwohner. Dabei sehen wir aber auch eine Möglichkeit, darauf zu drängen, dass die im Bundesverkehrswegeplan mittelfristig geplante Umgehungsstraße zeitlich früher kommt. Wir hoffen hier auch auf die Unterstützung durch EEW und weiterer Firmen der Industriegebiete.
Den Angaben nach, handelt es sich um eine Investition von ca. 60 Millionen Euro. Durch die Auftragsvergabe zum Bau der Anlage werden auch die Betriebe unserer Stadt bzw. Region profitieren können. 10 bis 15 neue Arbeitsplätze sollen dadurch entstehen. Gewerbesteuerzahlungen werden ebenfalls geleistet.
Durch die Zusammenarbeit aller an einem städtischen Klimaschutzprojekt Interessierten, entsteht ein weiteres Potential für die Fernwärmeversorgung der Reuterstadt.
EEW und früher auch Nehlsen haben sich immer für die Stadt und ihre Vereine engagiert. Das wird auch künftig der Fall sein und noch erweitert werden.
Wir hoffen, Sie mit diesen Informationen über das Vorhaben von EEW, das Verfahren und die Auswirkungen auf das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger informiert zu haben.
Stefan Guzu
Bürgermeister