Gerade ist der Schnee weggeschmolzen und schon sind wieder vermehrt Verunreinigungen durch Hundekot auf Gehwegen und auf öffentlichen Flächen sichtbar.
Der Hundekot stellt für den Menschen ein potentielles Infektionsrisiko durch Parasiten dar. Hierbei sind besonders spielende Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene vermehrt gefährdet. Dennoch sind derartige Verschmutzungen leider auch häufig in der Nähe von Kindertagesstätten, Schulen, Spielplätzen oder anderen öffentlichen Einrichtungen zu finden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die Hinterlassen-schaften seines Hundes sofort und ohne Aufforderungzu beseitigen. Entsprechende Reinigungssets zur Beseitigung des Hundekots gibt es inzwischen in jedem Tierfachhandel. Im Stadtgebiet Stavenhagen stehen hierfür auch sogenannte „Hundetoiletten“ zur Verfügung.
Gleichzeitig weisen wir erneut darauf hin, dass in unserem Amtsbereich Hunde innerhalb geschlossener Ortslagen an der Leine zu führen sind. Im freien Gelände dürfen die Hunde bis zu einem Abstand von höchstens 50 m unter Aufsicht des Hundeführers frei laufen.
Wer die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners einfach ignoriert oder sich nicht an die vorgeschriebene Leinenpflicht hält, begeht somit eine Ordnungswidrigkeit entsprechend der Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Gebiet des Amtes Stavenhagen.
Vonthien
Sachgebietsleiterin Ordnungsamt