Amtliche Bekanntmachung
gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den §§ 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 30.08.2021
Der EEW Energy from Waste Stavenhagen GmbH & Co. KG, Schultetusstraße 43b, 17153 Stavenhagen, wird auf Antrag vom 23.11.2020 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständiger Behörde gemäß § 124a Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) gemäß §§ 8, 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die wasserrechtliche Erlaubnis WE 003/21 vom 12.08.2021 für die Einleitung von Niederschlagswasser vom Anlagengelände der geplanten Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen, Schultetusstraße 43b, Gemarkung Stavenhagen, Flur 5, Flurstücke 91/22, 272/1 und 273 erteilt.
Mit der Genehmigung wurde insbesondere verfügt:
- Die Erlaubnis Nr. NW 502074/15/04 vom 30.07.2004 sowie die 1. Änderung vom 23.07.2010 werden widerrufen.
- Die Erlaubnis wird bis zum 31.12.2030 befristet erteilt.
- Art, Umfang, Zweck und Dauer der Gewässerbenutzung
Die Erlaubnis umfasst die Einleitung des Niederschlagswassers von den in Blatt 1728 der Anlage zum Bescheid bezeichneten Dach-, Grün- und Verkehrsflächen (Gesamtfläche 18.688 m2) vom Betriebsgelände des Heizkraftwerkes für Ersatzbrennstoffe und der Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage (KVA) der EEW Energy from Waste GmbH & Co. KG Stavenhagen über ein Regenrückhaltebecken (RBB) mit Sedimentationsanlage in das Gewässer L510.40. Der maximal zugelassene Volumenstrom, gemessen am Einlauf des Gewässers, beträgt: Qdr = 7,1 l/s.
- Örtliche Lage der Gewässerbenutzung
Gewässer: L510.40
Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Stadt: Stavenhagen, Gemarkung Stavenhagen; Flur 5, Flurstück 167/5
Einleitstelle: RW 33 362 112; HW 5 952 898
- Auflagenvorbehalt
Die Erlaubnis steht gemäß § 13 WHG unter dem Vorbehalt, dass nachträglich zusätzliche Maßnahmen zur Ableitung des Niederschlagswassers oder hinsichtlich der Art und Weise und des Umfangs der Gewässerbenutzung angeordnet werden können.
Die Genehmigung wurde unter Auflagen erteilt.
Für den Bescheid gilt folgende
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Auslegung des Bescheids WE 003/21
Eine Ausfertigung des Bescheids einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom 31.08.2021 bis einschließlich 14.09.2021 aufgrund der derzeitigen Situation (Pandemie Coronavirus [COVID-19]) im Internet unter
www.stalu-mv.de/ms im Bereich „Presse/Bekanntmachungen“ zur Einsichtnahme aus.
Sollte eine Einsichtnahme des Bescheids im Internet nicht möglich sein, kann unter der Tel.: 0395 38069530 eine Terminabstimmung für die Einsichtnahme des Bescheids
beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg
oder unter der Tel.: 039954283601 oder 039954283609
beim
Amt Stavenhagen
Bau- und Ordnungsamt
Neue Straße 35
17153 Stavenhagen
erfolgen.
Gemäß § 10 (8) BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.
Abteilung 5, Dezernat 53