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Anmeldung zur Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie - sofern Ihre Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat - diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.

Möglicherweise bietet die Gemeinde für die Anmeldung Ihres Hundes ein Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" an, das Sie verwenden können. Ggf. liegt das Formular bei den Gemeinden aus. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung bzw. Amtsverwaltung der Hauptwohnung des Hundehalters

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist eventuell von der Steuer befreit bzw. die Steuer kann hierfür ermäßigt sein. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i.V.m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Anträge / Formulare

Gerne können Sie die Formulare des Serviceportals MV nutzen: https://www.mv-serviceportal.de/?referrer=east

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