Mit dem Wahlschein besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der Briefwahl. Man kann damit auch bei einer Wahl seine Stimme(n) persönlich in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises (bei der Europa-, Bundestags- und Landtagswahl) bzw. des Wahlbereiches (bei der Wahl der Vertretung) oder im Wahlgebiet (bei der Bürgermeister- oder Landratswahl) abgeben.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Sie können auch bei der Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung erfragen, wo sich ein barrierefreies Wahllokal in Ihrem Wohngebiet befindet.