Auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) können die bei der Durchführung von Vorhaben der Dorferneuerung und -entwicklung anfallenden Ausgaben gefördert werden.
Inhaltsbereich
Dorferneuerung - Förderung
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
- für das Gebiet der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Tel. 0381-33167-0
poststelle@stalumm.mv-regierung.de
www.stalu-mittleres-mecklenburg.de
- für das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Tel. 0395-3806-0
Poststelle@stalums.mv-regierung.de
www.stalu-mecklenburgische-seenplatte.de
- für das Gebiet der Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Badenstraße 18
18439 Stralsund
Tel.: 03831-696-0
Poststelle@staluvp.mv-regierung.de
- für das Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin sowie der Landkreise Nordwestmecklenburg und Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Tel.: 0385-59586-0
Poststelle@staluwm.mv-regierung.de
sonst
Die Landrätin bzw. Der Landrat
Voraussetzungen
- vollständiger Antrag
- Feststellung der Förderfähigkeit und Ermittlung der förderfähigen Ausgaben durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde
- Höhe der möglichen Förderung unterschreitet nicht den Betrag von 5.000 Euro
Auswahl des (förderfähigen) Antrages auf der Grundlage der Anwendung von Projektauswahlkriterien durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde für die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Welche Gebühren fallen an?
Keine Kosten für die Antragsbearbeitung
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Dauer zwischen dem Tag der Vorlage des Förderantrags bei der Bewilligungsbehörde und dem Stichtag für die Ermittlung der Prioritäten der vorliegenden Anträge (jährlich 31.10.)
Rechtsgrundlage
- Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
- Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", Förderbereich 1: Verbesserung der ländlichen Strukturen, Maßnahmengruppe A: Integrierte ländliche Entwicklung
- Germany - Rural Development Programme (Regional) - Mecklenburg-Vorpommern (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 (EPLR M-V))
- Landeshaushaltsordnung
Anträge / Formulare
Formgebundenes Antragsformular