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Dorferneuerung - Förderung

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) können die bei der Durchführung von Vorhaben der Dorferneuerung und -entwicklung anfallenden Ausgaben gefördert werden.

Zuständige Stelle

- für das Gebiet der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung

Erich-Schlesinger-Straße 35

18059 Rostock

Tel. 0381-33167-0

poststelle@stalumm.mv-regierung.de

www.stalu-mittleres-mecklenburg.de

- für das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung

Neustrelitzer Straße 120

17033 Neubrandenburg

Tel. 0395-3806-0

Poststelle@stalums.mv-regierung.de

www.stalu-mecklenburgische-seenplatte.de

- für das Gebiet der Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung

Badenstraße 18

18439 Stralsund

Tel.: 03831-696-0

Poststelle@staluvp.mv-regierung.de

www.stalu-vorpommern.de

- für das Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin sowie der Landkreise Nordwestmecklenburg und Landkreis Ludwigslust-Parchim:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

Tel.: 0385-59586-0

Poststelle@staluwm.mv-regierung.de

www.stalu-westmecklenburg.de

sonst

Die Landrätin bzw. Der Landrat

Voraussetzungen
  • vollständiger Antrag
  • Feststellung der Förderfähigkeit und Ermittlung der förderfähigen Ausgaben durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde
  • Höhe der möglichen Förderung unterschreitet nicht den Betrag von 5.000 Euro

Auswahl des (förderfähigen) Antrages auf der Grundlage der Anwendung von Projektauswahlkriterien durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde für die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

Welche Gebühren fallen an?

Keine Kosten für die Antragsbearbeitung

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Dauer zwischen dem Tag der Vorlage des Förderantrags bei der Bewilligungsbehörde und dem Stichtag für die Ermittlung der Prioritäten der vorliegenden Anträge (jährlich 31.10.)

Rechtsgrundlage
  • Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
  • Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", Förderbereich 1: Verbesserung der ländlichen Strukturen, Maßnahmengruppe A: Integrierte ländliche Entwicklung
  • Germany - Rural Development Programme (Regional) - Mecklenburg-Vorpommern (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 (EPLR M-V))
  • Landeshaushaltsordnung
Anträge / Formulare

Formgebundenes Antragsformular

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