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Eheurkunde

Allgemeine Informationen

Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister ausgestellt, beweist die Eheschließung der beiden Ehegatten und enthält den Nachweis über eine eventuell neu gewählte Namensführung. Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben. Besteht später Bedarf an weiteren Eheurkunden (z. B. in Rentenangelegenheiten), können diese jederzeit noch beantragt werden.

Hinweis: Der Ehegatte, dessen Name sich geändert hat, erhält gebührenfrei eine Bescheinigung über die Namensänderung, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister enthält außer den ursprünglichen Einträgen des Eheregisters (wie Eheschließung der beiden Ehegatten und Namensführung bei der Eheschließung) auch spätere Änderungen wie etwa die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod.

Internationale Eheurkunde

Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde, so dass für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigt wird. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Aufgrund der streng vom Übereinkommen vorgegebenen Datenfelder kann eine internationale Eheurkunde nicht bei gleichgeschlechtlicher Ehe ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Weil Personenstandsurkunden personenbezogene Daten enthalten, unterliegt ihre Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Ehegatten
  • Vorfahren und Abkömmlinge
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
  • bei einer Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht, und Ausweis des Bevollmächtigten
  • gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
  • unter Umständen: Angabe des Tages der standesamtlichen Trauung
Welche Gebühren fallen an?
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 12 Euro, für jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig in einem Arbeitsgang erstellt wird 6,- EUR
  • Internationale Eheurkunde: je 12 Euro
Anträge / Formulare

Gerne können Sie die Formulare des Serviceportals MV nutzen: https://www.mv-serviceportal.de/?referrer=east

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