Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister ausgestellt, beweist die Eheschließung der beiden Ehegatten und enthält den Nachweis über eine eventuell neu gewählte Namensführung. Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben. Besteht später Bedarf an weiteren Eheurkunden (z. B. in Rentenangelegenheiten), können diese jederzeit noch beantragt werden.
Hinweis: Der Ehegatte, dessen Name sich geändert hat, erhält gebührenfrei eine Bescheinigung über die Namensänderung, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister enthält außer den ursprünglichen Einträgen des Eheregisters (wie Eheschließung der beiden Ehegatten und Namensführung bei der Eheschließung) auch spätere Änderungen wie etwa die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod.
Internationale Eheurkunde
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde, so dass für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigt wird. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Aufgrund der streng vom Übereinkommen vorgegebenen Datenfelder kann eine internationale Eheurkunde nicht bei gleichgeschlechtlicher Ehe ausgestellt werden.