Falls Sie als Hundehalter nach der Scheidung Ihren Namen ändern, ist Ihr neuer Name der zuständigen Behörde mitzuteilen.
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Namensänderung bei Scheidung des Hundehalters
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Änderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Anträge / Formulare
Gerne können Sie die Formulare des Serviceportals MV nutzen: https://www.mv-serviceportal.de/?referrer=east