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Namensänderung bei Scheidung des Hundehalters

Allgemeine Informationen

Falls Sie als Hundehalter nach der Scheidung Ihren Namen ändern, ist Ihr neuer Name der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Die Änderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Anträge / Formulare

Gerne können Sie die Formulare des Serviceportals MV nutzen: https://www.mv-serviceportal.de/?referrer=east

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