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Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen - Meldung

Allgemeine Informationen

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Rechtsgrundlage

Straßen- und Wegegesetz

Anträge / Formulare

nicht erforderlich

Bemerkungen

wünschenswert: möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

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