Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
- mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die
- die Möglichkeit eines Gewinnes bieten,
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
benötigen Sie eine Erlaubnis.
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
Die oben genannten Unterlagen werden direkt an die zuständige Behörde gesandt.
Es fallen Gebühren in Höhe von 102,00 Euro bis 417,00 Euro an.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Der Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen und die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergehen kostenfrei.
Im Regelfall 3 Monate.
Nach § 42a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) gilt eine beantragte Genehmigung nach Ablauf von 3 Monaten als erteilt. Die Frist beginnt jedoch erst mit Eingang der vollständigen Unterlagen.
Ab dem 10.11.2019 ist nach SpielV in Gaststätten nur noch der Betrieb von 2 Geldspielgeräten erlaubt.
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Öffnungszeiten:
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und
14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sie können uns unter der Telefonnummer +49 39954 283109, oder per E-Mail unter info@stavenhagen.de erreichen.