Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Inhaltsbereich
Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Behebung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lageplan und Skizze
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
Rechtsgrundlage
StVO
Anträge / Formulare
nicht erforderlich
Was sollte ich sonst noch wissen?
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Bemerkungen
Ansprechpunkt: abhängig von der Organisationsstruktur