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Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Behebung

Allgemeine Informationen

Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Verfahrensablauf

Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

Zuständige Stelle

Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Lageplan und Skizze

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

Rechtsgrundlage

StVO

Anträge / Formulare

nicht erforderlich

Was sollte ich sonst noch wissen?

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Bemerkungen

Ansprechpunkt: abhängig von der Organisationsstruktur

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