Die Landesregierung hat in ihrer Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung
der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern,
vom 23.03.2020 entschieden, dass alle kommunalen Wahlen, für die die kommunale Vertretung bereits einen Termin bis einschließlich 3. Mai 2020 festgelegt hat, nach § 44 Absatz 2 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz wegen höherer Gewalt (hier: aus Gründen des Infektionsschutzes) zu verschieben sind.
Über einen neuen Wahltermin für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Ivenack werden Sie rechtzeitig informiert.
Reuterstadt Stavenhagen, 24.03.2020
Demske
Gemeindewahlleiter