Laut der Corona-Landesverordnung-MV (letzte Änderung vom 10.02.2022) besteht in Geschäften des Einzelhandels, ausgenommen Einzelhandel für Produkte des täglichen Bedarfs, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske.
Beschäftigte des Einzelhandels und Kinder bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres können in allen Bereichen des Einzelhandels weiterhin eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) tragen.
Die Landesregierung hat nun für bedürftige Bürgerinnen und Bürger, die Sozial-leistungen, wie z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und BAföG beziehen, kostenlose FFP2-Schutzmasken zur Verfügung gestellt.
Die Verteilung der Masken erfolgt zu den gewohnten Öffnungszeiten in der Wohn-geldbehörde im Amtsgebäude Neue Straße 35 in 17153 Stavenhagen unter Vorlage des Personalausweises und des jeweiligen Bedarfsbescheides (Nachweis der entsprechenden Sozialleistung).
Die Ausgabe erfolgt solange der Vorrat reicht.
Vonthien
Leiterin Ordnungsamt