Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Reuterstadt Stavenhagen hat in seiner Sitzung am 19.06.1991 die Einführung des Stavenhagen-Passes beschlossen.
Der Pass ist für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner ein Instrument für Vergünstigungen von Leistungen städtischer Einrichtungen, wie das Waldbad, das Fritz-Reuter-Literaturmuseum und die Stadtbibliothek.
Die Eintritts- bzw. Benutzungsgebühren sind jeweils um die Hälfte reduziert.
Der Nachweis über die Berechtigung wird durch die Ausstellung des „Stavenhagen-Passes“ geführt.
Dieser Stavenhagen-Pass wird für Empfänger von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie Empfängern von Wohngeld, den Kindern der stationären Einrichtungen des DRK nach dem Kinder-und Jugendhilfegesetz, Empfängern des Kindergeldzuschlages gem. des Starke-Familien-Gesetz (neu) und Empfängern der Leistungen nach dem Asylverfahrensgesetz unter Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides / Aufenthaltstitels gewährt.
Die Bürger müssen ihren Hauptwohnort in der Reuterstadt Stavenhagen sowie den Ortsteilen haben.
Die Gültigkeitsdauer wird für das jeweilige Kalenderjahr der Antragstellung begrenzt und verlängert sich nicht automatisch.
Möchten Sie für sich und Ihre Familienangehörigen einen „Stavenhagen-Pass“ beantragen?
Melden Sie sich bitte in der Stadtverwaltung im Hauptamt bei Herrn Kutzbach, Zimmer E 06 zu den Öffnungszeiten des Bürger-und Verwaltungszentrums im Schloss 1.