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Zwei-Feld-Turnhalle
Vergabe des Namensrechts der Zwei-Feld-Turnhalle
Die Reuterstadt Stavenhagen beabsichtigt, das Namensrecht für die Zwei-Feld-Turnhalle zu vergeben. Ziel ist es, einen engagierten Partner zu gewinnen, der sich mit der Stadt, dem Sportstandort Stavenhagen und der vielfältigen Nutzung der Halle identifiziert.
Nach Abschluss des formellen Interessenbekundungsverfahrens besteht nunmehr die Möglichkeit, sich im Rahmen einer einfachen Bewerbung um das Namensrecht zu bewerben.
Gegenstand der Bewerbung
Gegenstand der Bewerbung ist die Vergabe des Namensrechts für die Zwei-Feld-Turnhalle der Reuterstadt Stavenhagen für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Die Vergabe des Namensrechts erfolgt im Rahmen eines Sponsoringvertrages zwischen der Reuterstadt Stavenhagen, vertreten durch den Bürgermeister, und dem ausgewählten Bewerber. Der Bewerber verpflichtet sich zur Zahlung eines jährlichen Sponsoringbetrages von mindestens 10.000,00 Euro an die Reuterstadt Stavenhagen.
Wer kann sich bewerben
Bewerben können sich juristische Personen des privaten Rechts.
Voraussetzung ist, dass der Sitz des Unternehmens im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt oder eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit in der Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz ausgeübt wird.
Inhalt der Bewerbung
Die Bewerbung ist in schriftlicher Form einzureichen und soll folgende Inhalte umfassen:
- eine kurze Darstellung der Motivation und des Interesses an der Vergabe des Namensrechts,
- eine Erläuterung des Bezugs des Bewerbers zur Reuterstadt Stavenhagen,
- eine Begründung, weshalb der vorgeschlagene Name für die Zwei-Feld-Turnhalle als geeignet angesehen wird.
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen Bestandteil der Bewerbung:
- ein schriftliches Angebot mit einem konkreten Namensvorschlag sowie einer Darstellung des Namenskonzepts und dessen Beitrag zur Identität und Außenwirkung der Sportstätte,
- eine schriftliche Erklärung zur Zuverlässigkeit und Integrität, aus der hervorgeht, dass gegen den Bewerber keine laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahren bestehen, keine Verstöße gegen geltendes Recht oder kommunale Grundsätze bekannt sind und die Kooperation mit den Werten und dem öffentlichen Ansehen der Reuterstadt Stavenhagen vereinbar ist.
Auswahl und weiteres Verfahren
Die eingegangenen Bewerbungen werden in einem transparenten Verfahren geprüft.
Die Entscheidung über die Vergabe des Namensrechts erfolgt unter Einbeziehung der Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen.
Nach Auswahl eines Bewerbers wird ein Sponsoringvertrag über die Übertragung des Namensrechts geschlossen.
Einreichung der Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen sind unter dem Betreff
„Bewerbung – Vergabe des Namensrechts Zwei-Feld-Turnhalle“
schriftlich einzureichen bei:
Reuterstadt Stavenhagen
Hauptamt
Schloss 1
17153 Stavenhagen
Für Nachfragen stehen zur Verfügung:
Herr Marco Schilke (m.schilke@stavenhagen.de / 039954 / 283 – 102)
Sonstige Hinweise
Eingereichte Unterlagen können bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens jederzeit schriftlich zurückgezogen werden.
Bei der Vergabe des Namensrechts handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf Abschluss eines Sponsoringvertrages.
Eine Erstattung der Kosten, die durch die Beteiligung an dem Bewerbungsverfahren entstehen, erfolgt nicht.
Dokumente:
Vorstellung der Zwei-Feld-Turnhalle (PDF als Anlage zum öffnen)